Verfahrensprüfungen
Definition: Verfahrensprüfungen sind qualifizierende Prüfungen zur Bestätigung, dass ein technischer Prozess unter definierten Bedingungen reproduzierbar die geforderten Eigenschaften liefert. Sie dienen dem Nachweis der Prozessfähigkeit und -stabilität. Die Anforderungen ergeben sich aus Normen oder projektspezifischen Spezifikationen.
Relevanz für die Praxis: Beispiele sind Schweißverfahrensprüfungen (DIN EN ISO 15614), Lötverfahrensprüfungen oder Qualifikationen additiver Fertigungsprozesse. Bewertet werden mechanische Kennwerte, Gefüge, Maßhaltigkeit oder Dichtheit. Der dokumentierte Gültigkeitsbereich definiert zulässige Parameter und Werkstoffgruppen.
Entscheidungsperspektiven:
- Technische Entscheider: Sicherstellung, dass Prozesse unter Serienbedingungen die geforderte Qualität erreichen.
- Einkauf/Projektleitung: Forderung gültiger Qualifikationsnachweise vor Auftragsvergabe.
- Wissenschaft: Analyse von Prozessparametern und deren Einfluss auf Werkstoffeigenschaften.
- Versicherung/Recht: Nachweis normkonformer Prozessqualifikation im Schadensfall.
Typische Prüf- oder Nachweisverfahren: Mechanische Prüfungen, metallographische Untersuchungen, ZfP, Dokumentation im Prüfbericht.
FAQ:
- Was ist der Zweck einer Verfahrensprüfung?
- Der formale Nachweis, dass ein definiertes Verfahren unter festgelegten Parametern reproduzierbar die geforderte Qualität erzielt.